Aufbau und Organisation der Schule

Anmerkungen:
1. Für die Schule gilt
hinsichtlich der schulinternen Organisation sinngemäß die
Konferenzordnung des Landes Baden-Württemberg.
2. Gymnasiallehrer mit 1. und 2. Staatsexamen. Ansonsten (Vorbedingung ist ein wissenschaftliches Studium): Sicherstellung der "gleichwertigen Qualifikation" (PSchG) durch hausinterne, unterrichtsbegleitende Mentorenbetreuung (Fachdidaktik, Methodik, Schulrecht), ggf. Weiterqualifikation durch Besuch fachdidaktischer Veranstaltungen an einem Gymnasialseminar.
3. Basis ist der Bildungsplan von Baden-Württemberg, umgesetzt nach differenziertem Curriculum (Poolstundeneinsatz) bei Einhaltung der Stundentafel (G8), unter Berücksichtigung des besonderen Förderbedarfs von SchülerInnen mit AD(H)S.
2. Gymnasiallehrer mit 1. und 2. Staatsexamen. Ansonsten (Vorbedingung ist ein wissenschaftliches Studium): Sicherstellung der "gleichwertigen Qualifikation" (PSchG) durch hausinterne, unterrichtsbegleitende Mentorenbetreuung (Fachdidaktik, Methodik, Schulrecht), ggf. Weiterqualifikation durch Besuch fachdidaktischer Veranstaltungen an einem Gymnasialseminar.
3. Basis ist der Bildungsplan von Baden-Württemberg, umgesetzt nach differenziertem Curriculum (Poolstundeneinsatz) bei Einhaltung der Stundentafel (G8), unter Berücksichtigung des besonderen Förderbedarfs von SchülerInnen mit AD(H)S.
4. Aufnahme nur nach fachgerechter AD(H)S-Diagnose. Regelmäßige freiwillige Berichte an die Schulaufsichtsbehörde über die Ergebnisse der DVA und (ggf.) ZKA.
