Aufbau und Organisation der Schule




Anmerkungen:

1.  Für die Schule gilt hinsichtlich der schulinternen Organisation sinngemäß die Konferenzordnung des  Landes Baden-Württemberg.

2. Gymnasiallehrer mit 1. und 2. Staatsexamen. Ansonsten (Vorbedingung ist ein wissenschaftliches Studium): Sicherstellung der "gleichwertigen Qualifikation"  (PSchG) durch hausinterne, unterrichtsbegleitende Mentorenbetreuung (Fachdidaktik, Methodik, Schulrecht), ggf. Weiterqualifikation durch Besuch fachdidaktischer Veranstaltungen an einem Gymnasialseminar.

3. Basis ist der Bildungsplan von Baden-Württemberg, umgesetzt nach differenziertem Curriculum (Poolstundeneinsatz) bei Einhaltung der  Stundentafel (G8), unter Berücksichtigung des besonderen Förderbedarfs von SchülerInnen mit AD(H)S.

4. Aufnahme nur nach fachgerechter AD(H)S-Diagnose. Regelmäßige freiwillige Berichte an die Schulaufsichtsbehörde über die Ergebnisse der DVA und (ggf.) ZKA.