Schulordnung

Unsere Schulordnung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit vor Ort.

Unsere Schulordnung

1. Versäumnisse und Fehlzeiten

Alle Schüler:innen sind pünktlich zu Unterrichtsbeginn anwesend! Bei selbstverschuldeter Verspätung sind versäumte Unterrichtsinhalte spätestens am folgenden Tag entweder vor oder nach dem Unterricht nachzuarbeiten. Unpünktlichkeit, Versäumnisse und Fehlzeiten sind bei minderjährigen Schüler:innen immer und ausnahmslos nur von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Dies kann entweder via E-Mail, Fax oder Brief erfolgen, in jedem Falle muss die Schule vor Unterrichtsbeginn informiert sein. Die Schüler:innen sind selbst dafür verantwortlich, dass sie sich die Unterlagen des versäumten Unterrichts beim jeweiligen Fachlehrer abholen. Es sei erwähnt, dass unentschuldigte Fehlzeiten von mehr als einem Schultag in den Zeugnissen aufgeführt werden. Bei gehäuft auftretenden Fehlzeiten (entschuldigten wie unentschuldigten) kann eine Attestpflicht verhängt werden.

2. Verlassen des Schulgeländes

Grundsätzlich ist das Verlassen des Schulgeländes nur vor Unterrichtsbeginn (für die Jahrgangsstufen auch in der Mittagspause) erlaubt. Voraussetzung ist, dass eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

3. Wochenberichte und Materialien

Die Schule ist dafür zuständig, Pünktlichkeit, regelmäßige Anwesenheit, vollständiges Material, vollständige Aufgaben und Mitarbeit mit Nachhaltigkeit einzufordern und zu kontrollieren. Damit dies geschehen kann, gibt es den Wochenbericht, in dem das Verhalten jedes Schülers / jeder Schülerin protokolliert wird. Somit ist ein optimaler Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus gegeben. Dieser Wochenbericht wird den Schüler:innen montags ausgeteilt. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass dieser zwei Tage darauf unterschrieben abgegeben wird. Es ist wichtig, dass positive Aspekte belobigt und negative Verhaltensweisen sofort hinterfragt und gemeinsam abgestellt werden. Kommen die Berichte nicht regelmäßig und zuverlässig zurück, werden die Eltern darauf hingewiesen. Dies gilt auch für Unterschriften unter Leistungsnachweise und den Rücklauf von Formularen etc.

4. Silentiumspflicht

Mit Zustandekommen des Schulvertrages wird davon ausgegangen, dass Eltern und Schüler:innen Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen und ihr Möglichstes tun, um die schulischen Ziele zu erreichen. Alle Schüler:innen haben im Stundenplan Silentiumspflichtstunden. Dort sind nach Möglichkeit in der Klasse alle schriftlichen Aufgaben zu erledigen. Silentiumslehrkräfte kontrollieren die Vollständigkeit, Ordnung, Sauberkeit, Schrift und achten auf die ordentliche Führung des Diarios. Die fachliche Aufgabenkontrolle findet im Fachunterricht bei der Fachlehrkraft statt. Sollten die oben genannten Kriterien nicht gegeben sein, ist die Teilnahme am Extra-Silentium verbindlich. Bei wiederholtem Bedarf des Extra-Silentiums ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit zu überprüfen.

5. Ergänzungsunterricht/Einzelförderung

Ebenso ist die Teilnahme am Ergänzungsunterricht verbindlich. Sobald eine Fachlehrkraft die Dringlichkeit des Förderbedarfes bei einem Schüler / einer Schülerin festgestellt hat, beginnt der Ergänzungsunterricht.

6. Vorbereitung auf den Unterricht

Besondere Lernaufgaben wie Vokabellernen, Vorbereitung auf Arbeiten, Erstellen von Präsentationen etc., werden immer wieder zuhause zusätzlich zum Silentium anfallen.

7. Soft-/ Energydrinks und Süßigkeiten

Der Konsum und das Mitführen von Soft- und Energydrinks (sowie anderen zucker- und koffeinhaltigen Getränken) sind an unserer Schule nicht erlaubt.

Süßigkeiten dürfen in (aus Sicht des Lehr- und Betreuungspersonals) angemessener Menge mitgeführt und verzehrt werden.

8. Kleiderordnung

Wir legen großen Wert auf die freie Persönlichkeitsentfaltung unserer Schüler:innen. Deshalb bestehen bei uns an der Schule einige Richtlinien bezüglich der Kleiderordnung. Kleidungsstücke, Accessoires und Bemalung, die auf die Zugehörigkeit einer ideologischen Gruppe hinweisen oder Beleidigungen enthalten, sind nicht gestattet. Die Kleidung ist dem öffentlichen Rahmen anzupassen, es darf sich niemand gestört oder beeinträchtigt fühlen – dies gilt insbesondere für eine zu knappe Stoffwahl.

9. Elektronische Geräte

Mobiltelefone, Smartwatches, tragbare Spielekonsolen und andere elektronische Geräte werden vor Unterrichtsbeginn unaufgefordert abgegeben und nach Schulschluss wieder ausgehändigt.

10. Umgang mit Schuleigentum

Das Gebäude und sämtliches Inventar sind pfleglich und mit Umsicht zu behandeln. Schulbücher müssen umgehend nach Erhalt eingebunden werden; es darf nichts hineingeschrieben werden. Tische, Stühle und andere Möbel sowie die Wände, Türen etc. dürfen nicht beschrieben oder beschmiert werden, auch nicht mit Bleistift. Für schuleigene elektronische Geräte gilt der separat vereinbarte Nutzungsvertrag.

Für etwaige Schäden kommt selbstverständlich der Verursacher auf.

11. Generelles Rauchverbot

In Anlehnung an das Nichtraucherschutzgesetz ist auf dem gesamten Schulgelände und allen angrenzenden Gebieten für alle Lehrer:innen, Mitarbeiter:innen und Schüler:innen das Rauchen nicht gestattet. Verstöße gegen dieses Gesetz haben eine Ordnungsmaßnahme zur Folge. Für den Besitz von Tabakwaren gilt außerdem §10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

12. Drogen, Alkohol und Medikamente

Der Konsum, das Mitführen sowie die Weitergabe von Drogen, Alkohol und Medikamenten (hier einzige Ausnahme: vom Arzt nachweislich schriftlich verordnete Medikamente mit genauer Dosierungsangabe) sind strengstens verboten. Verstöße haben Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis zur Folge.

13. Waffenbesitz

Bei Waffenbesitz, vorsätzlich aggressivem, grenzüberschreitendem Verhalten und Schülermobbing drohen ebenfalls Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis.